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Windenergie

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Windenergie in Hessen

Im Bereich der Erneuerbaren Energien trägt die Windenergie inzwischen über 40 Prozent zur Bruttostromerzeugung bei (Stand 2015). Der weitere forcierte Ausbau der Windkraft in Hessen ist ein zentrales Element zu Erreichung der energiepolitischen Ziele der Landesregierung.

Die Landesregierung hat die Voraussetzungen geschaffen, um etwa 2 Prozent der Landesfläche vorrangig zur Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Ausweisung der Windvorrangflächen erfolgt nach den Kriterien, die vom Energiegipfel empfohlen wurden.

Die Dynamik beim Ausbau der Windkraft in Hessen lässt sich an den Ausbauzahlen ablesen: Während von 2006 bis 2010 jährlich etwa 20 Windkraftanlagen zugebaut wurden, hat sich die Rate 2011-2012 auf etwa 50 Anlagen pro Jahr erhöht. Im Jahr 2015 wurden 75 Anlagen mit 200,5 MW Leistung zugebaut. Insgesamt waren in Hessen Ende 2015 849 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 1336,6 Megawatt (MW) in Betrieb.

Die landkreisscharfen Windpotenzialkarten, der dazugehörige Bericht und die Übersichtskarte können hier eingesehen werden.

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Bürgerforum Energieland Hessen

Wir haben uns vorgenommen, bis zum Jahr 2050 unsere Energie komplett aus erneuerbaren Ressourcen zu gewinnen. Dieses große Ziel können wir erreichen, wenn wir alle daran mitwirken. In unserem Bürgerforum Energieland Hessen möchten wir gemeinsam mit Ihnen Wege zur Energiewende erörtern.

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Planung von Windenergieanlagen

Windenergieanlagen mit Leistungsgrößen von rund 3 MW sind heute üblich. Aus ökonomischen und aus Gründen des Landschaftsschutzes ist die Konzentration von Anlagen in Windparks an geeigneten Standorten sinnvoll.

Eine solche Investition erfordert kompetente Planung und sorgfältige Vorbereitung der Finanzierung. Ebenso braucht der Betrieb dieser kostenintensiven Anlagen ein hohes Maß an Professionalität, um Ausfälle und Stillstände zu vermeiden und optimale Ergebnisse zu erzielen.

Die Planung von Windparks muss auf das erforderliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz abgestellt werden Für den konkreten Standort sind insbesondere umfängliche naturschutzfachliche und immissionsschutzrechtliche Voruntersuchungen erforderlich. Dies muss in einer sorgfältigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt sein.

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Repowering – mehr Strom aus weniger Windenergieanlagen

Unter „Repowering“ ist der Ersatz von technisch veralteten kleinen Windenergieanlagen durch leistungsstärkere, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Anlagen zu verstehen.

Ziel des Repowering ist eine bessere Ausnutzung verfügbarer Standorte durch die Erhöhung der installierten Leistung und des Stromertrages bei gleichzeitiger Reduktion der Zahl der Anlagen.

Vorteile des Repowering ergeben sich nicht nur durch niedrigere Rotordrehzahlen, die zur Beruhigung des Landschaftbildes beitragen, sondern auch durch deutlich reduzierte Lärmbelastungen im Vergleich zu Altanlagen.

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