Die Erneuerbaren Energien werden in Deutschland u. a. mit dem Ziel ausgebaut, den Brutto-Stromverbrauch bis zum Zieljahr 2050 zu 80% aus regenerativen Quellen zu decken.
Dieser Ausbau wird wesentlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesteuert. Allerdingshat die damit verbundene Kostenentwicklung bei der EEG-Umlage in den letzten Jahren eine Dynamik entwickelt, die zur kontinuierlichen Steigerung der Strompreise und damit zu wachsenden finanziellen Belastungen der Stromkonsumenten beigetragen hat.
Das am 1. August 2014 in Kraft getretene novellierte EEG soll diese Dynamik durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten begrenzen. Neben der Begrenzung der Kosten soll mit der Novelle der Ausbau der Erneuerbaren Energien über einen bundesweiten Ausbaukorridor geordnet werden. Weitere Ziele sind die Optimierung der Vermarktung und der Systemintegration der regenerativ erzeugten Strommengen.
Zugleich sollen Fehlallokationen wie z. B. Überförderungen und Boni abgebaut und die Kosteneffizienz insgesamt durch eine stärker als bisher am tatsächlichen Zubau orientierte Degression der Fördersätze verbessert werden.
Schließlich sieht die EEG-Novelle Änderungen vor, die zu einer angemessenen Verteilung der Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf alle Stromkonsumenten führen sollen, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet wird.
Die hessische Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Ausrichtung der Novelle auf mehr Kosteneffizienz beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dennoch wurde auch eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht, die beispielsweise hinsichtlich der Vergütungsregelung für die Binnenwindenergie sowie hinsichtlich der Höhe der EEGUmlage für Eigenstromerzeuger auch erfolgreich waren.
Allerdings werden die Einschnitte bei der Photovoltaik sowie die Belastung derjenigen Eigenstromerzeuger mit der EEG-Umlage, die mit Hilfe von erneuerbaren Energien bzw. in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ihren Strom erzeugen, kritisch gesehen.
Auch die Festlegung auf Ausschreibungsmodelle ab dem Jahr 2017 für alle Erneuerbaren Energien und damit bereits vor Durchführung der Pilotausschreibung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
kommt aus Sicht der Hessischen Landesregierung zu früh. Es sollten stattdessen die Ergebnisse der Pilotausschreibung abgewartet werden, um seriös abschätzen zu können, ob durch Ausschreibungsverfahren volkswirtschaftlich günstigere Lösungen tatsächlich erreichbar sind.
Stellungnahmen der Hessischen Landesregierung zur EEG-Novellierung finden Sie unter den Pressemitteilungen.