Die Bundesnetzagentur schreibt seit 2015 jedes Jahr Freiflächen-Photovoltaik im Umfang von bis zu 600 Megawatt (MW) aus. Hessische Projekte sind bisher jedoch kaum zum Zuge gekommen. Als wichtigster Grund sind die bisherigen engen Flächenbeschränkungen zu nennen. Seit 2017 haben die Bundesländer das Recht, diese Flächen selbst festzulegen. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg haben diese Öffnungsklausel bereits genutzt.
In Hessen gelten ca. 320.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen als benachteiligt. Sie machen etwa zwei Fünftel des Acker- und Grünlands aus. Damit die hessische Landwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Flächen zur Verfügung hat, begrenzt die Verordnung den Zubau von Freiflächen-Anlagen auf 35 MW pro Jahr. Das entspricht einer Fläche von rund 50 Hektar – also nur ein Bruchteil..
In geschützten Natura-2000-Gebieten nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie kann keine Förderung erfolgen und ein Bebauungsplan für die Zulassung solcher Anlagen müsste eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele ausschließen.
Die folgende Kartenanwendung zeigt die Flächen, auf denen geplante Freiflächenanlagen liegen dürfen, damit eine Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur möglich ist (Link zur Bundesnetzagentur zur Ausschreibung von Solaranlagen).
Es sind dies die landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete, soweit es sich nicht um Natura-2000-Gebiete handelt.
Wichtiger Hinweis: Bei der Karte handelt es sich nicht um eine amtliche Karte. Die Karte soll nur eine erste Orientierung über die Flächenkulisse geben, welche durch die Freiflächensolaranlagenverordnung festgelegt wird.
Link: https://hessen.carto.com/u/landesplanunghessen/builder/91a99f62-bdf8-4bc7-9653-af2d280ef88c/embed
Informationen zur interaktiven Karte
Weitere Informationen auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen