Wie funktioniert Energiespar-Contracting (ESC)? Der Energiespar-Contractor erstellt zunächst ein Angebot, in dem er eine prozentuale Energieeinsparung bzw. einen jährliche Kostenersparnis garantiert. Nimmt der Contractingnehmer das Angebot an, plant, baut, finanziert und betreibt der Energiespar-Contractor alle Maßnahmen, die zur Erreichung der Energieeinsparung erforderlich sind. Als Gegenleistung erhält das Contracting-Unternehmen einen Teil der eingesparten Energiekosten, bis seine Aufwendungen für Finanzierung, Planung, Controlling und Risiko bei Vertragsende abgegolten sind. Dabei kann die Finanzierung sowohl durch den Energiespar-Contractor erfolgen, als auch durch den Auftraggeber mit Hilfe eines Baukostenzuschusses in beliebiger Höhe.
Der neue Leitfaden berücksichtigt die Änderungen im hessischen Vergaberecht sowie den Aspekt der Nutzung von ESC als Klimaschutzinstrument. So ist ein länderübergreifendes Standardwerk entstanden. Neben den Grundlagen zu Definition, Gesetzen, Grundformen, Markt und Chancen des Energiespar-Contracting bietet der Leitfaden zahlreiche unterschiedliche Praxisbeispiele sowie Energiespargarantieverträge und Musterdokumente (siehe Downloadbereich unten). Im Detail werden die einzelnen Phasen zur Entscheidungsfindung, Projektentwicklung, Ausschreibung und Vergabe sowie Projektumsetzung erläutert.