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Förderung

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Förderung des Landes Hessen

Mit der Förderung im Energiebereich setzt das Land Hessen – in Ergänzung zu den vielen bestehenden Förderprogrammen des Bundes – Schwerpunkte in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien und Technologien. Die Richtlinien zur energetischen Förderung im Rahmen des hessischen Energiegesetzes fassen die Förderangebote des Landes Hessen im Bereich Energie zusammen. In der Kommunalrichtlinie sind ergänzend gesonderte Förderbedingungen für Kommunen festgelegt. Förderschwerpunkte nach den Richtlinien sind in gesonderten Merkblättern definiert.

Kompetente Informationen zum gesamten Spektrum der Fördermöglichkeiten rund um das Thema Energie erhalten Interessierte bei der Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur (LEA).

Außerdem wird auf die LEA-Fördermittelauskunft und auf die Förderdatenbank des BMWi verwiesen.

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Mit der Richtlinie zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes in der aktuellen Fassung vom 9. Oktober 2019 werden die Förderangebote des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Energiebereich zusammengefasst.

Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes - die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen, die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent und die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels - vorangetrieben werden. Auf diese Weise soll eine sichere und umweltschonende Energieversorgung in Hessen gewährleistet sein, die bezahlbar und gesellschaftlich akzeptiert ist.

Gefördert werden können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien, innovative Energietechnologien, kommunale Energiekonzepten, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien sowie Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung,  zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien und Akzeptanzmaßnahmen sowie von kommunalen Informations- und Akzeptanzinitiativen

Die Richtlinie ist am 1. November 2019 in Kraft getreten, sie findet sich unter Downloads. Antragsformulare können beim HMWEVW angefordert werden.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Bevor Sie einen Förderantrag für innovative Technologien nach Teil II Nr. 3, für Konzepte zur Energieeinsparung und effizienten Bereitstellung von Nutzenergie nach Teil II Nr. 4.3.1, für kommunale Energiekonzepte nach Teil II Nr. 4.3.3 oder für Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung nach Teil II Nr. 5.1 der Förderrichtlinie stellen, ist vorab jeweils eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur fachlichen Bewertung vorzulegen. Die Hinweise an die Projektskizzen sind dabei jeweils zu berücksichtigen. Erst nach einer positiven fachlichen Projektbeurteilung kann ein Förderantrag nach Teil I Nr. 5 der Förderrichtlinie gestellt werden.
  • Kommt auf der Grundlage des Ergebnisses der fachlichen Prüfung der Projektskizze eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Betracht, muss die Antragstellung über ein bei der WI-Bank installiertes elektronisches System erfolgen.

Die Kommunalrichtlinie legt gesonderte Förderbedingungen für Kommunen fest.

Die Förderung von Bioenergieprojekten erfolgt in Zuständigkeit des HMUKLV. Informationen hierzu finden Sie auf www.umwelt.hessen.de

Zum 28.01.2019 wurde das Angebot des Förderkompasses leider eingestellt.

Es wird auf die Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur (LEA) und auf die LEA-Fördermittelauskunft (Online-Datenbank) verwiesen.

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