Mit der Richtlinie zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes in der aktuellen Fassung vom 9. Oktober 2019 werden die Förderangebote des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Energiebereich zusammengefasst.
Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes - die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen, die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent und die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels - vorangetrieben werden. Auf diese Weise soll eine sichere und umweltschonende Energieversorgung in Hessen gewährleistet sein, die bezahlbar und gesellschaftlich akzeptiert ist.
Gefördert werden können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien, innovative Energietechnologien, kommunale Energiekonzepten, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien sowie Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung, zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien und Akzeptanzmaßnahmen sowie von kommunalen Informations- und Akzeptanzinitiativen
Die Richtlinie ist am 1. November 2019 in Kraft getreten, sie findet sich unter Downloads. Antragsformulare können beim HMWEVW angefordert werden.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die Kommunalrichtlinie legt gesonderte Förderbedingungen für Kommunen fest.
Die Förderung von Bioenergieprojekten erfolgt in Zuständigkeit des HMUKLV. Informationen hierzu finden Sie auf www.umwelt.hessen.de
Zum 28.01.2019 wurde das Angebot des Förderkompasses leider eingestellt.
Es wird auf die Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur (LEA) und auf die LEA-Fördermittelauskunft (Online-Datenbank) verwiesen.
Hier geht es zur LEA-Fördermittelauskunft (Online-Datenbank) und zur Fördermittelberatung der LandesEnergieAgentur (LEA).