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Energiezukunftsgesetz

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Das Hessische Energiezukunftsgesetz

Am 20. November 2012 hat der Hessische Landtag das Hessische Energiezukunftsgesetz verabschiedet und damit die Weichen für die zukünftige Energiepolitik des Landes gestellt.

Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Neufassung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) und damit die Erweiterung und Modernisierung der bisherigen Fördertatbestände. Durch die Schaffung von Anreizen sollen die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen und Unternehmen zu Investitionen motiviert werden. Freiwilligkeit statt Zwang – dies ist die Leitlinie des Gesetzes. Darüber hinaus legt sich das Land eine Selbstverpflichtung auf, um durch besonders effizientes Bauen und Sanieren die Ziele des Gesetzes schnellstmöglich zu erreichen.

Das neue Hessische Energiegesetz (Art. 1 des Energiezukunftsgesetzes) schreibt die Ergebnisse des Energiegipfels als Ziele der hessischen Energiepolitik fest. Zudem enthält das Gesetz Änderungen im Denkmalschutzgesetz, der Bauordnung, der Garagenverordnung und der Kompensationsverordnung.

Das Hessische Energiezukunftsgesetz können Sie hier herunter laden.

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