Die Förderung im Rahmen der Initiative HessEEN zielt darauf ab, einerseits Netzwerkträger bei der Akquise zu unterstützen und andererseits für Unternehmen die Hemmschwelle zum Eintritt in ein EEN und die Kosten für die Teilnahme daran zu senken. Die Förderung ist deshalb zweiteilig: Sie soll die Kosten nicht nur während der aktiven Netzwerkphase, sondern schon bei der Anbahnung und Einrichtung des Netzwerks reduzieren. In der Einrichtungsphase werden die Kosten für Akquise, Bewerbung und Organisation von Informations- und Gründungsveranstaltungen, in der Durchführungsphase die Kosten für die Organisation mit Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Netzwerktreffen gefördert. Antragsberechtigt sind hessische Kommunen, Unternehmen, Kammern und Verbände als Träger des Energieeffizienz-Netzwerks.
Die Förderung wird im Wege einer nachschüssigen Anteilfinanzierung als pauschaler nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt in der
- Einrichtungsphase für die Teilnehmergewinnung 3.000 Euro je Veranstaltung und für Informations- und Gründungsveranstaltungen je 80 Euro für die ersten 12 teilnehmenden Unternehmen und je 50 Euro für jedes weitere teilnehmende Unternehmen;
- Durchführungsphase für Netzwerktreffen 250 Euro pro Treffen und teilnehmendes Unternehmen (maximal 4 Treffen pro Jahr über 3 Jahre).
Die Förderung darf einen Betrag von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
Die Förderbedingungen (Richtlinie) und der Förderantrag, der an die WIBank zu richten ist, können auf den Seiten der WI-Bank zur Förderung nach dem HEG (dort unter „Downloads“) oder unten unter Publikationen heruntergeladen werden.
Kontakt:
Janika Collatz
LandesEnergieAgentur Hessen GmbH (i.G.)
Mainzer Str. 118
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 95017-8663
E-Mail: janika.collatz(at)lea-hessen.de