Ziel der Förderung ist die langfristige Senkung der Energiekosten, der Ausbau von Erneuerbaren Energien, eine Beteiligung von Investoren und Bürgern an der Energieversorgung, die Bereitstellung kommunaler Entscheidungsgrundlagen, die nachhaltige Verminderung von Treibhausgasemissionen sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung.
In vier Informationsveranstaltungen in Kassel, Gießen, Darmstadt und Wiesbaden wurde das Förderprogramm vorgestellt. Den Vortrag zur Veranstaltung finden Sie im Download-Bereich.
Nach der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes vom 2. Dezember 2015 kommen folgende Maßnahmen für eine Förderung in Frage:
- Konzepte zur Energieeinsparung und zur effizienten Bereitstellung von Nutzenergie für kommunale Liegenschaften und örtliche Siedlungsgebiete (Quartiere) (Teil II, Nr. 4.3.1 der Förderrichtlinie)
- Effizienz- und Modernisierungsfahrpläne für kommunale Liegenschaften (Teil II, Nr. 4.3.2 der Förderrichtlinie)
- Kommunale Energiekonzepte (Teil II, Nr. 4.3.3 der Förderrichtlinie)
- Erfassung und Ausweisung von Wärmesenken und –quellen für kommunale Flächennutzungs- oder Bebauungspläne sowie Satzungen (Teil II, Nr. 4.3.5 der Förderrichtlinie)
Die Förderquote beträgt 50 % bzw. bis zu 75 % bei innovativen Verbundlösungen und interkommunalen Konzepten.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, die mehrheitlich in kommunalem Eigentum stehen, sowie Zusammenschlüsse kommunaler hessischer Gebietskörperschaften.
Für Projekte nach Teil II Nr. 4.3.1 (Konzepte zur Energieeinsparung und zur effizienten Bereitstellung von Nutzenergie) und Nr. 4.3.3 (Kommunale Energiekonzepte) ist vor Antragstellung eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur fachlichen Bewertung vorzulegen.
Bei Bedarf kann zuvor eine Vorfeldberatung bei der hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energieerzeugung mbH in Anspruch genommen werden. Richten Sie Ihre Anfrage bitte an .
Weitere Informationen zum formalen Ablauf finden sich im Hinweisblatt Anforderungen an eine Projektskizze für kommunale Energie- und Quartierskonzepte.
Des Weiteren relevant ist das Informationsblatt Fachliche Anforderungen an Energiekonzepte HMWEVW 2016