www.energieland.hessen.de

Richtlinie nach dem Hessischen Energiegesetz

www.energieland.hessen.de

Förderung nach der Richtlinie nach dem Hessischen Energiegesetz

Veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 2. Dezember 2015, Nr. 52/2015, S. 1380, geändert am 28. Februar 2017, StAnz Nr. 12/2017, S.359

Durch die Förderung sollen die Ziele des Hessischen Energiegesetzes

  • die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen,
  • die Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent und
  • die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels

vorangetrieben werden. Auf diese Weise soll eine sichere und umweltschonende Energieversorgung in Hessen gewährleistet sein, die bezahlbar und gesellschaftlich akzeptiert ist.

Nach der Förderrichtlinie vom 2. Dezember 2015 können Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien, innovative Energietechnologien, Energiekonzepten, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien sowie Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung,  zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien und Akzeptanzmaßnahmen sowie kommunale Informations- und Akzeptanzinitiativen gefördert werden.

Antragsformulare für eine Förderung nach dieser Richtlinie können beim HMWEVW angefordert werden.

Energieland Hessen Publikationen