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Modernisierung zum Passivhaus im Bestand

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Modernisierung zum Passivhaus im Bestand

„Förderung der energetisch optimierten Modernisierung von Gebäuden zum Passivhaus im Bestand nach Teil II Nr. 3 in Verbindung mit Teil III A Nr. 5 der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen in Gebäuden durch die der jährliche Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 kWh pro Quadratmeter reduziert wird. Bei der energetischen Modernisierung sollen passivhaustaugliche Komponenten, Bautechniken und Verfahren zur Anwendung kommen. Die Mehrausgaben gegenüber einer Modernisierung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) werden mit bis zu 50 % bezuschusst. Eine Auswertung der gemessenen Verbrauchsdaten geförderter Projekte zeigt, dass mit der Modernisierung zum Passivhaus im Bestand eine sehr hohe Energieeinsparung erzielt wird.

Vor Antragstellung ist eine Projektskizze beim HMWEVW einzureichen. Die HessenEnergie GmbH ist mit der fachtechnischen Begleitung der Projekte beauftragt. Nach positiver Rückmeldung zur Projektskizze kann ein Antrag auf Förderung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt werden. Alle Unterlagen zur Förderung, insbesondere Merkblatt, Projektskizze, Antrag, zusätzliches Formblatt sowie viele weitere Informationen zum Thema finden Sie im Download-Bereich.

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