Die Erstellung von Modernisierungsfahrplänen für die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften wird gefördert. Ziel ist eine lückenlose und exakte Erfassung des Gebäude- und Anlagenbestands, der Energieverbrauchs- und Kostendaten sowie der Flächen der kommunalen Gebäude. Dies bildet die Grundlage für eine Prioritätenliste und die fundierte Entscheidung über die Durchführung von energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Hessische Kommunen und Landkreise sowie kommunale hessische Zweckverbände können die Mitfinanzierung der Erstellung eines Modernisierungsfahrplans für die kommunalen Gebäude durch einen externen, fachlich qualifizierten Berater beantragen. Die Ausgaben für die Tätigkeit der externen Berater können einschließlich aller Neben-, Reise-, und Fahrtkosten bis zu einer Obergrenze von 800 Euro je Arbeitstag mit maximal 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Zahl der anrechenbaren Arbeitstage ist abhängig von der Größe der Kommune.
Die Antragstellung ist bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen möglich. Weitere Informationen finden Sie hier!