Biomasse setzt sich zum überwiegenden Teil aus nachwachsenden Rohstoffen aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus biogenen Abfallstoffen zusammen. Sie trägt zur Sicherstellung eines ausgewogenen, ökologisch und ökonomisch verträglichen Energiemixes bei und kann eine wichtige Backup- und Ausgleichsfunktion beim verstärkten Einsatz wetterabhängiger Energieträger übernehmen.
Die Potenziale von Biomasse zur Energiegewinnung sollen effizient genutzt werden. Biomasse, zum Beispiel aus energiereichen Pflanzen, soll in Zukunft gerade als flexible Erzeugungskapazität eingesetzt werden können. Statt auf Quantität setzt Hessen auf Qualität. Biomassenutzung aus der Landwirtschaft und dem Wald hat im Einklang mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt zu erfolgen. Vorrangig sollen Abfall- und Reststoffe zur Energieerzeugung verwendet werden.
Aus diesen Gründen ist der Ausbau der Nutzung von Biomasse zur Gewinnung von Strom und Wärme sowie von flüssigen Kraftstoffen ein integraler Bestandteil der hessischen Energiepolitik. Der Energiegipfel hat Empfehlungen zur energetischen Nutzung von Biomasse entwickelt. Diese sind im einzelnen:
- Effizienzsteigerung von Biomassenutzungsanlagen (z. B. verbesserte Wärmenutzungskonzepte oder Biogasaufbereitung und –einspeisung in Erdgasnetze)
- Unterstützung von Projekten zur Steigerung der Nutzung von biogenen Reststoffen und Abfällen
- Beachtung der Nachhaltigkeit bei der Bereitstellung von Biomasse
- Unterstützung von Konzepten auf der Basis von speicherbarem Methan als Energieträger.
Biomasse ist ein kostbarer, vielseitig einsetzbarer Rohstoff, der auch eine wichtige Ausgleichsfunktion beim verstärkten Einsatz wetterabhängiger Erzeugungsformen, wie z. B. Wind oder Solarenergie, übernehmen kann. Sofern landwirtschaftliche Flächen für die Biomasseerzeugung genutzt werden ist stets eine Abwägung zwischen Nahrungs- und Energieproduktion erforderlich.
Angesichts der Bedeutung, welche die Nutzung von Biomasse im Rahmen der Bereitstellung von erneuerbarer Energie in Hessen hat, wird weiterhin darauf hingearbeitet, dass das knappe Gut Biomasse möglichst effizient und nachhaltig eingesetzt wird. Dazu zählen unter anderem:
- Effizienzsteigerung von Biomassenutzungsanlagen (z. B. verbesserte Wärmenutzungskonzepte oder Biogasaufbereitung und -einspeisung in Erdgasnetze)
- Unterstützung von Projekten zur Steigerung der Nutzung von biogenen Reststoffen und Abfällen
- Unterstützung von Konzepten auf der Basis von speicherbarem Methan als Energieträger
- Flexible Erzeugung zum Ausgleich der fluktuierenden Erzeugung aus Wind und Sonne
- Förderung der Nutzung „neuer“ Biomassen und der Konversion „schwierigerer Inputstoffe“
- Förderung innovativer Biomassenutzungskonzepte, welche auch Synergien zur stofflichen Nutzung aufweisen
- Weiterentwicklung und Anpassung der Förderung und Fortführung der Qualitätssicherung durch Beratung
- Mitarbeit bei der Erstellung regionaler Energiekonzepte
- Durchführung von Fachveranstaltungen zur effizienten Bioerdgasproduktion und -nutzung (Strom und Wärme)
- Intensive Öffentlichkeitsarbeit
Mit der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe“ fördert das Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Aktivitäten in diesem Bereich.
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.