www.energieland.hessen.de

Beratung für Kommunen

www.energieland.hessen.de

Energie-Coaching, Bürgerdialog

Das Hessische Wirtschafts- und Energieministerium unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise bei den Aktivitäten zur Energiewende. Das Land fördert pro Kommune bis zu fünf Informationsveranstaltungen, die zum Austausch von Anregungen und Sachinformationen dienen. Diese Veranstaltungen müssen unter Moderation eines erfahrenen Referenten sowie unter Beteiligung von ausgewiesenen Fachleuten für das geplante Projekt durchgeführt werden. Dabei unterstützt das Land insbesondere komplexe Vorhaben der Energieversorgung und interkommunale Initiativen zur Akzeptanzsteigerung mit entsprechenden Bürgerdialogen.

Für kommunale Vertreter ist die Förderung eines individuellen Energie-Coachings möglich. Das Energie-Coaching soll dazu beitragen, Mandatsträger oder Mitarbeiter der Verwaltung bei der Bewertung geeigneter Ansätze und Auswahl optimaler technischer Systeme in den Bereichen Energieeffizienz bzw. erneuerbare Energien zu unterstützen. Den Kommunalvertretern soll geholfen werden, die mit einem Projekt verbundenen Chancen und Möglichkeiten unter Beachtung der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auszuloten. Die Ausgaben für Sachkosten sowie die Tätigkeit der externen Berater können einschließlich aller Neben-, Reise-, und Fahrtkosten bis zu einer Obergrenze von 800 Euro je Arbeitstag mit maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

www.energieland.hessen.de

Modernisierungsfahrpläne für kommunale Gebäude

Kommunen werden bei der Erstellung von Modernisierungsfahrplänen für die energetische Sanierung eigener Liegenschaften gefördert. Ziel ist eine lückenlose und exakte Erfassung des Anlagenbestands, der Energieverbrauchsdaten sowie der Flächen der kommunalen Gebäude. Dies bildet die Grundlage für eine fundierte Entscheidung über die Durchführung von energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie die Priorisierung von investiven Maßnahmen. Hessische Kommunen und Landkreise sowie kommunale hessische Zweckverbände können die Mitfinanzierung der Erstellung eines Modernisierungsfahrplans für die kommunalen Gebäude durch einen externen, fachlich qualifizierten Berater beantragen. Die Ausgaben für die Tätigkeit der externen Berater können einschließlich aller Neben-, Reise-, und Fahrtkosten bis zu einer Obergrenze von 800 Euro je Arbeitstag mit maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Zahl der anrechenbaren Arbeitstage ist abhängig von der Größe der Kommune.

Energieland Hessen Publikationen