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Solarenergie

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Solarenergie in Hessen

Der Beitrag der Photovoltaik zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Hessen beträgt knapp 30 Prozent (Stand 2015). Darüber hinaus liefern solarthermische Anlagen einen Beitrag zur Wärmeerzeugung privater Haushalte.

Die Förderung der photovoltaischen Nutzung der Solarenergie ist im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt, das den Einspeisevorrang und die Höhe der Vergütung genau festgelegt. Das EEG sieht eine Degression der Einspeisevergütungssätze vor, um den Zubau der Photovoltaik in dem von der Bundesregierung vorgesehenen Ausbaukorridor von 2.400 bis 2.600 MWp pro Jahr zu halten.

Die Strahlungsenergie der Sonne kann auch zur Wärmegewinnung genutzt werden. So können Gebäude sowohl durch die passive Nutzung der Solarenergie als auch die aktive Nutzung beheizt werden. Im Bereich der aktiven Nutzungstechniken (Solarthermie) kann über Kollektorsysteme nicht nur das Brauchwasser erwärmt werden, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Deckung des gesamten Heizwärmebedarfs von Gebäuden erfolgen. Damit kann die konventionelle Heiztechnik entlastet und fossile Brennstoffe eingespart werden.

Die am 30.11.2018 in Kraft getretene Freiflächensolaranlagenverordnung (FSV) regelt, dass mit solchen Anlagen auch in den benachteiligten Gebieten in Hessen künftig die Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Solaranlagen möglich ist.

Unser Solar-Kataster gibt für jedes einzelne Dach Auskunft über dessen solare Eignung, den passenden Modultyp, den potenziellen Stromertrag, die CO2-Einsparung und das daraus resultierende Investitionsvolumen und den finanziellen Ertrag der Investition.

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