Pressemeldung
Wiesbaden, 2. Juli 2012
Umweltministerin Lucia Puttrich: „Förderprogramme auf dem Präsentierteller“
Landesregierung erweitert mit Förderkompass das Beratungsangebot für mehr Energieeffizienz
Umweltministerin kritisiert Verzögerungen beim bundesweiten Gebäudesanierungsprogramm
Die hessische Landesregierung erweitert das Beratungs- und Informationsangebot im Rahmen der Energiewende. „Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es jetzt die Förderprogramme von Bund, Land, Kommunen und Energieversorgern auf dem Präsentierteller“, sagte Umweltministerin Lucia Puttrich heute im Rahmen der Präsentation des Förderkompasses. Der Förderkompass ist in die Internetseite www.energieland.hessen.de eingebettet und kostenfrei zugänglich.
„Der Förderkompass ist ein weiterer Baustein aus dem Konzept, mit dem die Landesregierung die Ziele des Energiegipfels umsetzt und die Energiewende in Hessen vollzieht“, so Puttrich. Dazu gehöre der Ausbau erneuerbarer Energieträger und der effizientere Einsatz von Energie. Sie kritisierte, dass „kein bundesweites Sanierungsprogramm für den Gebäudebestand auf den Weg gebracht werden konnte“. Hessen sei bereit, seinen Beitrag zu leisten. „Aber die Länder, die sonst am lautesten rufen, dass die Energiewende vorwärts gehen müsse, haben im Bundesrat dieses große Programm blockiert und eine wichtige Entscheidung für die Akzeptanz der Energiewende auf die lange Bank geschoben“, sagte Puttrich.
Hessen dagegen mache mit dem Umsetzungskonzept seine Hausaufgaben zur Umstellung der Energieversorgung, so Puttrich. Beispielsweise gibt der Förderkompass interessierten Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei Auskunft über Fördermöglichkeiten, die sie bei geplanten Baumaßnahmen im Bereich der Energieeffizienz und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien in Anspruch nehmen können. Herausgeber der Datenbasis ist der BINE Informationsdienst. „Die Datenbank enthält für Hessen 149 Programme von Bund, Land, Kommunen und Energieversorgungsunternehmen“, so Puttrich. Im Abstand von drei, beziehungsweise sechs Monaten, werden die Angaben überprüft. „Darüber hinaus werden alle relevanten Informationsdienste verfolgt, um ständig auf dem Laufenden zu sein. Anpassungen können binnen 48 Stunden in die Datenbank eingepflegt werden“, so Puttrich. Auf diese Weise sei sichergestellt, dass der Förderkompass immer ein aktuelles Bild zeichnet. „Die Nutzer geben in die Abfragenmaske ihre Postleitzahl, die Art des Gebäudes und die geplante Maßnahme ein und erhalten die Ergebnisse. Das ist einfach und bietet mit Blick auf den Datenschutz die größtmögliche Sicherheit“, sagte Puttrich. So müssten keine personenbezogenen Daten eingegeben werden, um die entsprechenden Informationen zu erhalten. „Die Datenbank, für die wir uns entschieden haben, ist seit 2003 auf dem Markt und wird auch von anderen Institutionen und Verbänden genutzt. Deshalb ist das ein hoch effizientes und qualitätsgesichertes Mittel, um den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen die komprimierte Information zukommen zu lassen“, sagte Puttrich.
Der Förderkompass gehört zu einer ganzen Reihe an Informations- und Beratungsangeboten, die die hessische Landesregierung plant oder teilweise schon seit einigen Jahren anbietet. „Der Förderkompass ergänzt optimal das Angebot der Energiesparaktion Hessen (HESA), die sich seit Jahren vor allem den Heizenergieeinsparungen im Bestandsbau widmet“, sagte Puttrich. Mehr als eine Million Zugriffe auf die Informationsangebote auf der Internetseite der HESA und zwischen 1500 und 2000 persönliche Nachfragen pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache. „Wir haben den Vertrag mit der HESA aufgestockt und investieren nunmehr mehr als 900.000 Euro im Jahr in dieses Angebot. Außerdem bieten wir sehr erfolgreich den hessischen Energiepass zu günstigen Konditionen an“, so Puttrich. Rund 1000 Energiepässe seien allein im Jahr 2011 ausgestellt worden, im Jahr 2012 werde das Angebot ebenfalls gut angenommen, prognostizierte Puttrich. 2010 waren nur 214 Energiepässe beantragt worden.
Die Landesregierung unterstützt mit einem breiten Angebot die Umstellung auf erneuerbaren Energien. Das reicht von einem bundesweit einmaligen Solardachkataster bis zu einer tiefengeothermischen Bohrung in Heubach, die in technologischer Sicht ebenfalls bundesweiten Beispielcharakter hat. „Die Energiewende ist ein epochales Projekt. Wir haben die Maßnahmen angepackt, die umsetzbar und nachvollziehbar sind und dazu beitragen, dass Energie in Zukunft bezahlbar bleibt und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist“, sagte Puttrich abschließend.
Weitere Informationen unter Förderkompass und www.hessische-energiesparaktion.de
HINTERGRUND:
Zum Umsetzungskonzept gehören zahlreiche weitere Informations-, Beratungs- und Förderangebote. In 12 Maßnahmenpaketen zum Energiemix, zur Energieeffizienz, zur Infrastruktur und zur Akzeptanz von erneuerbaren Energien wurden insgesamt 89 einzelne Aktivitäten angestoßen und teilweise bereits abgeschlossen. Ministerin Puttrich zeigte exemplarisch einige Beispiele auf. „Wir haben erst vor wenigen Wochen das Projekt zur Energieberatung im Mittelstand gestartet. 600.000 Euro investieren wir hierfür. Die gleiche Summe fließt in die Markteinführungsinitiative für Mikro-Kraft-Wärmekopplungsanlagen. Außerdem haben wir mit dem Hessischen Staatspreis für intelligente Energie den Anstoß für Forschung und Erfindergeist in einer neuen wichtigen Sparte gegeben und mit unserer Technologieoffensive stellen wir vier Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um neue Idee im Bereich der erneuerbaren Energie zu unterstützen.“
Zu den umgesetzten und aktuell laufenden Projekten gehören unter anderem:
Handlungsfeld Energieeffizienz
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Projekt / Maßnahme |
Stand |
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Förderung Energieeinsparung im Mietwohnungsbau |
Läuft; |
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Landesregierung als gutes Vorbild: in den kommenden Jahren sollen insgesamt 160 Mio. € in die energetische Sanierung der Landesliegenschaften investiert werden (Im Jahr 2012 sind hierfür 9,7 Millionen Euro vorgesehen. Wird vom HI und HBM durchgeführt) |
Beschlossen |
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Modellversuch zur innovativen Straßenbeleuchtung im Schwalm-Eder-Kreis mit LED-Lampen |
Pilotprojekt abgeschlossen; wiss. Auswertung erfolgt derzeit |
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Programm zum Austausch von Heizungsumwälzpumpen (Zuschussförderung, 100 € je ausgetauschter Heizungspumpe) |
In Arbeit; |
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„Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand“ des RKW in Kooperation mit Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, dem Hessischen Handwerkstag, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der IG Metall und der IG BCE |
Läuft
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1. Hessischer Staatspreis für intelligente Energie („Smart Energy Award 2012“) zur Honorierung innovativer und zukunftsweisender Entwicklungen für eine intelligente Energieverteilung, -speicherung und -nutzung |
Erstmals am 22. Mai 2012 vergeben |
Handlungsfeld Infrastruktur
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Projekt / Maßnahme |
Stand |
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Ausbau der Übertragungsnetze nach bundesweiten Erfordernissen und in Abhängigkeit von der Struktur der Stromerzeugung |
In Arbeit |
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Ausbau der Verteilnetze infolge zunehmend dezentraler Erzeugungsstrukturen |
2 Leitungen gemäß EnLAG in Betrieb, 2 Leitungen im Zeitplan |
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Koordinierung Netzausbauplanung mit der Ausweisung von Windvorrangflächen |
1. Kabinettdurchgang zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 für den Teilbereich Energie ist im Juni erfolgt |
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Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, um den für die |
In Arbeit |
Handlungsfeld Akzeptanz
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Projekt / Maßnahme |
Stand |
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Informations- und Akzeptanzinitiative (21 Einzelaktivitäten geplant):
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Laufend (06.02.2012 – 31.12.2013)
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Energiezukunftsgesetz
Schließlich enthält das am 30.05.2012 in erster Lesung behandelte Energiezukunftsgesetz Elemente aus den Handlungsfeldern Energiemix, Energieeffizienz und Akzeptanz.
Im Gesetz werden insbesondere die vom Energiegipfel formulierten Ziele festgeschrieben, sowie die bisherige Förderstruktur an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und durch die Förderung von Speichertechnologien, der Netzintegration, der Elektromobilität sowie Maßnahmen zur Akzeptanz und Informationsvermittlung ergänzt. Weiterhin wird die Selbstverpflichtung des Landes im Bereich der Energieeffizienz festgeschrieben. Schließlich bildet das Gesetz die Basis für ein umfangreiches Energiemonitoring.
Das Gesetz geht über die Empfehlungen des Energiegipfels hinaus. Hierzu zählen beispielsweise die Änderung Bauordnung im Hinblick auf Genehmigungsfreiheit von Kleinwindkraftanlagen bis 10 m Höhe in Industrie- und Gewerbegebieten (oder in damit vergleichbaren Gebieten), sowie die Änderung der Kompensationsverordnung im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mastenähnliche Eingriffe.
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