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Förderung

 

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Die Bundesregierung hat mit der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) die Vergütung so geregelt, dass der Ausbau von Windenergieanlagen und anderen Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung dynamisch weiter gehen kann und für Planungs- und Investitionssicherheit gesorgt. Eine zusätzliche finanzielle Förderung des Landes Hessen ist daher in diesem Bereich nicht erforderlich. Hessen ergänzt jedoch das Förderangebot des Bundes in den Bereichen, die unter die Kompetenz des Landes fallen. Die Landesregierung ist entschlossen, die vom Hessischen Energiegipfel definierten Ziele und die sich daraus ergebenden Konsequenzen in einer Neufassung des Hessischen Energiegesetzes und der damit verbundenen Förderrichtlinien aufzunehmen.

Zur Umsetzung der Ergebnisse des Energiegipfels stehen dem Umweltministerium zusätzlich 17,1 Mio. Euro zur Verfügung, die in 2012 für neue Projekte bewilligt werden können. Insgesamt beläuft sich damit in 2012 das Volumen für Energie- und Klimaschutzprojekte aller Ressorts der Landesregierung auf 80,7 Mio. Euro.

Aktuell gilt die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des Hessischen Energiegesetzes. Die Richtlinie fasst verschiedene energiepolitische Förderangebote des Landes Hessen zusammen. Die Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft ist in einer gesonderten Richtlinie geregelt. Ziel der Förderung ist es, die rationelle und umweltverträgliche Energienutzung im Land Hessen zu unterstützen und einen Beitrag zu einer gesamtwirtschaftlich preiswürdigen und sicheren Erzeugung und Verwendung von Energie zu leisten.

Zu den Förderprogrammen gehören:

•    Vorhaben zur Nutzung innovativer Energieeffizienztechnologien und Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien
•    Entwicklungsvorhaben
•    Projekte zur Qualifizierung- und Informationsvermittlung und –verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien

Die Richtlinie sowie das Formblatt für Anträge in Verbindung mit Teil II, Nr. 1 und 2 der Richtlinien finden sich rechts unter Downloads.

Bei der Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe als Energiequellen ist es Zielsetzung des Landes Hessen, die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bis zu ihrer Etablierung auf dem Markt aus Gründen der Emissionsverminderung, der ökologischen Nachhaltigkeit und der Förderung des ländlichen Raums zu unterstützen. Das Land Hessen gewährt daher Zuschüsse für Maßnahmen und Vorhaben, die der umweltverträglichen Energiegewinnung durch nachwachsende Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft und dem stofflichen Einsatz nachwachsender Rohstoffe in Hessen dienen.

Die Förderung von Bioenergieprojekten erfolgt auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen", Teil II, Abschnitt 4: "Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft", die nebenstehend als Download zur Verfügung stehen. Was, wer und wie gefördert wird, können Sie dem dort ebenfalls zur Verfügung stehenden "Hinweisen" entnehmen.

Desweiteren finden Sie Informationen zur Förderung von Bioenergieprojekten auf den Seiten von "Bioenergie Hessen".

 

Schließlich weisen wir auf unseren Förderkompass hin, wo Sie nach Förderprogrammen für geplante Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, für Bioenergieprojekte und zur Mobilität suchen können.

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