Eine der wichtigsten Maßnahmen für eine verbesserte Energieeffizienz ist es, den Wirkungsgrad von Energieumwandlungsanlagen zu steigern. Dezentrale Systeme zur gekoppelten Strom- und Wärmeversorgung (Kraft-Wärme-Kopplung - KWK), können dadurch einen Wirkungsgrad von bis zu 90 % erreichen. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung der KWK will auch das Land Hessen dazu beitragen, das Potenzial für KWK zu erschließen, so dass sie künftig einen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung leisten kann.
In herkömmlichen Großkraftwerken erfolgt die Umwandlung der eingesetzten Energieträger zur Erzeugung von Strom mit einem Wirkungsgrad von rund 40 Prozent, die entstehende Abwärme (rund 60 Prozent) wird normalerweise über Kühltürme in die Umgebung abgegeben. Neue Kraftwerkstechnologien lassen zwar eine Verbesserung des Wirkungsgrades erhoffen, beheben aber nicht das grundsätzliche Problem großer Mengen ungenutzter Abwärme, die nur mit sehr großem Aufwand - wenn überhaupt - nutzbar gemacht werden kann.
Im Unterschied dazu werden in einer KWK-Anlage die entstehende Wärme und die erzeugte elektrische Energie genutzt, wodurch ein höherer Gesamtwirkungsgrad der Energieerzeugungsanlage erreicht wird. Die dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung in Blockheizkraftwerken (BHKW) mit fossilen oder regenerativen Energien bietet ein bedeutendes Potenzial zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion. Auch wenn dieses Potenzial derzeit nicht genügend ausgeschöpft wird, kann es kurzfristig technisch und wirtschaftlich erschlossen werden.
Das Land Hessen strebt eine verstärkte Nutzung des KWK-Potenzials an und wird hierfür unter anderem ein Programm zur Förderung von Mikro-KWK-Anlagen auflegen.