Ziele des Energiegipfels im Gesetz verankert
Der Abschlussbericht des Energiegipfels hat die Ziele der zukünftigen hessischen Energiepolitik benannt und damit die Basis für das Gelingen der Energiewende gelegt. Um die Ziele auch gesetzlich zu verankern, hat die Hessische Landesregierung am 30. Mai 2012 den Entwurf des Hessischen Energiezukunftsgesetzes in den Landtag eingebracht. Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil des Umsetzungskonzeptes der Landesregierung.
Das Gesetz schreibt die Deckung der Energieversorgung möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 und die Steigerung der jährlichen energetischen Sanierungsrate im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent vor. Zudem soll im Landesentwicklungsplan die Vorgabe erfolgen, dass in den Regionalplänen Windvorrangflächen in einer Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche festgelegt werden.
Der Entwurf ist von dem Willen getragen, Anreize zu schaffen, statt zu reglementieren. Die zur Erreichung der Ziele notwendigen Fördertatbestände werden an die modernen Formen der Energieerzeugung und -nutzung angepasst und erweitert. Das Land möchte mit gutem Beispiel vorangehen und hat sich eine umfangreiche Selbstverpflichtung auferlegt. Zudem soll ein Monitoring eingerichtet werden, das die Energiewende begleiten und überwachen soll. Darüber hinaus sind Änderungen im Denkmalschutzrecht, der Kompensationsverordnung, der Bauordnung und der Garagenverordnung vorgesehen. Letztgenannte Änderung dient, wie weitere Maßnahmen, dem Ausbau der Elektromobilität in Hessen.
Umweltministerin Puttrich hat das Gesetz bei der Einbringung in den Landtag als wichtigen Schritt für eine sichere, bezahlbare, umweltfreundliche und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung bis
2050 bezeichnet. Das Gesetz befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren des Landtags. Der Gesetzentwurf kann im Landtagsinformtionssystem eingesehen werden.
Der Energiegipfel
Am 5. April 2011 hat Ministerpräsident Volker Bouffier den Hessischen Energiegipfel gegründet und damit einen bundesweit beispielhaften gesellschaftlichen Prozess angestoßen. In vier Arbeitsgruppen wurde mit Vertretern aller in Energiefragen relevanten Gruppen - den Fraktionen des Hessischen Landtags, Vertretern der Kommunen, von Wirtschafts- und Umweltverbänden, Gewerkschaften und der Industrie - über die wesentlichen Fragestellungen beraten:
• AG 1: Ausbau eines zukunftsfähigen Energiemixes aus erneuerbaren und fossilen Energien in Hessen
• AG 2: Identifizierung von Energieeffizienz- und Einsparpotenzialen in Hessen
• AG 3: Anforderungen an eine verlässliche und versorgungssichere Energieinfrastruktur
• AG 4: Gesellschaftliche Akzeptanz einer veränderten Energiepolitik in Hessen
Aus den Abschlussberichten der vier Arbeitsgruppen wurde ein gemeinsamer Gesamtbericht des Energiegipfels am 10. November 2011 erstellt (s. Downloadbereich). Darin werden folgende Ziele, die die strategische Basis der künftigen hessischen Energiepolitik bilden, definiert:
• Deckung des Endenergieverbrauchs in Hessen (Strom und Wärme) möglichst zu 100% aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050
• Steigerung der Energieeffizienz und Realisierung deutlicher Energieeinsparungen
• Ausbau der Energieinfrastruktur zur Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit - „so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig“
• Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der energiepolitisch notwendigen Schritte in der Zukunft
Hessen entscheidet sich für einen machbaren und realistischen Kurs: Weil die Bewahrung der Schöpfung und die Sicherung des Wohlstandes hierbei die wichtigsten Ziele sind, setzt die Hessische Landesregierung auf Zukunftskonzepte, die umsetzbar und für den Bürger nachvollziehbar sind.
Damit Hessen als bedeutender Industrie- und Dienstleistungsstandort mit sicheren Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Dynamik stark bleibt, ist eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen unabdingbar.
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