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Hessischer Energiegipfel

Ziele des Energiegipfels im Gesetz verankert

Der Abschlussbericht des Energiegipfels hat die Ziele der zukünftigen hessischen Energiepolitik benannt und damit die Basis für das Gelingen der Energiewende gelegt. Um die Ziele auch gesetzlich zu verankern, hat die Hessische Landesregierung am 30. Mai 2012 den Entwurf des Hessischen Energiezukunftsgesetzes in den Landtag eingebracht. Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil des Umsetzungskonzeptes der Landesregierung.

Das Gesetz schreibt die Deckung der Energieversorgung möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 und die Steigerung der jährlichen energetischen Sanierungsrate im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent vor. Zudem soll im Landesentwicklungsplan die Vorgabe erfolgen, dass in den Regionalplänen Windvorrangflächen in einer Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche festgelegt werden.

Der Entwurf ist von dem Willen getragen, Anreize zu schaffen, statt zu reglementieren. Die zur Erreichung der Ziele notwendigen Fördertatbestände werden an die modernen Formen der Energieerzeugung und -nutzung angepasst und erweitert. Das Land möchte mit gutem Beispiel vorangehen und hat sich eine umfangreiche Selbstverpflichtung auferlegt. Zudem soll ein Monitoring eingerichtet werden, das die Energiewende begleiten und überwachen soll. Darüber hinaus sind Änderungen im Denkmalschutzrecht, der Kompensationsverordnung, der Bauordnung und der Garagenverordnung vorgesehen. Letztgenannte Änderung dient, wie weitere Maßnahmen, dem Ausbau der Elektromobilität in Hessen.
   
Umweltministerin Puttrich hat das Gesetz bei der Einbringung in den Landtag als wichtigen Schritt für eine sichere, bezahlbare, umweltfreundliche und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung bis    
2050 bezeichnet. Das Gesetz befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren des Landtags. Der Gesetzentwurf kann im Landtagsinformtionssystem eingesehen werden.

 

Der Energiegipfel

Am 5. April 2011 hat Ministerpräsident Volker Bouffier den Hessischen Energiegipfel gegründet und damit einen bundesweit beispielhaften gesellschaftlichen Prozess angestoßen. In vier Arbeitsgruppen wurde mit Vertretern aller in Energiefragen relevanten Gruppen - den Fraktionen des Hessischen Landtags, Vertretern der Kommunen, von Wirtschafts- und Umweltverbänden, Gewerkschaften und der Industrie - über die wesentlichen Fragestellungen beraten:

•    AG 1: Ausbau eines zukunftsfähigen Energiemixes aus erneuerbaren und fossilen Energien in Hessen
•    AG 2: Identifizierung von Energieeffizienz- und Einsparpotenzialen in Hessen
•    AG 3: Anforderungen an eine verlässliche und versorgungssichere Energieinfrastruktur
•    AG 4: Gesellschaftliche Akzeptanz einer veränderten Energiepolitik in Hessen

Aus den Abschlussberichten der vier Arbeitsgruppen wurde ein gemeinsamer Gesamtbericht des Energiegipfels am 10. November 2011 erstellt (s. Downloadbereich). Darin werden folgende Ziele, die die strategische Basis der künftigen hessischen Energiepolitik bilden, definiert:

•    Deckung des Endenergieverbrauchs in Hessen (Strom und Wärme) möglichst zu 100% aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050
•    Steigerung der Energieeffizienz und Realisierung deutlicher Energieeinsparungen
•    Ausbau der Energieinfrastruktur zur Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit - „so dezentral wie möglich und so zentral wie nötig“
•    Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz der energiepolitisch notwendigen Schritte in der Zukunft

Hessen entscheidet sich für einen machbaren und realistischen Kurs: Weil die Bewahrung der Schöpfung und die Sicherung des Wohlstandes hierbei die wichtigsten Ziele sind, setzt die Hessische Landesregierung auf Zukunftskonzepte, die umsetzbar und für den Bürger nachvollziehbar sind.

Damit Hessen als bedeutender Industrie- und Dienstleistungsstandort mit sicheren Arbeitsplätzen und wirtschaftlicher Dynamik stark bleibt, ist eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen unabdingbar.

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Künftiger Energiemix

In ihrer Regierungserklärung am 14. Dezember 2011 hat Umweltministerin Puttrich die Grundzüge der hessischen Energiepolitik dargelegt (s. Downloadbereich). Ziel ist u. a. eine dezentralere Energieversorgung mit einem höheren Anteil von erneuerbaren Energien, die die fossilen Energieträger schrittweise ersetzen. Um das Ziel einer 100%igen Deckung des Strom- und Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 zu erreichen ist es unerlässlich, eine Steigerung der Energieeffizienz durch erfolgreiche Energieeinsparung in der Praxis zu erreichen. Es besteht die Notwendigkeit, das Energiesystem grundlegend umzubauen, d. h. von einer zentralen Erzeugung zu einer zunehmend dezentralen Struktur mit kleineren, flexiblen Kraftwerkseinheiten. Zugleich müssen die Energienetze ausgebaut und an die neuen Erfordernisse angepasst werden. Hessen bemüht sich als Stromimportland um eine kostengünstige Umsetzung und eine Vermeidung übermäßiger Kostensteigerungen.

Die Landesregierung ist sich sehr wohl bewusst, dass die Umsetzung der Energiewende in Hessen nur mit der Unterstützung und der aktiven Beteiligung der Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen möglich ist. Sie unterstützt deshalb die Akteure der Energiewende wirksam mit maßgeschneiderten investiven und nicht-investiven Fördermaßnahmen durch gezielte Projekte und durch ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot, aber auch durch Gesetzgebungsinitiativen auf Bundesebene. Die Landesregierung strebt eine Vorbildfunktion bei der Sanierung der landeseigenen Liegenschaften mit einer erheblichen Steigerung der Sanierungsrate von 0,75% auf 2,5 bis 3% an. Sie stellt dafür einen Gesamtbetrag in Höhe von 160 Mio. € für die kommenden sechs Jahre zur Verfügung.

Die im Abschlussbericht des Energiegipfels und in den Berichten der begleitenden Arbeitsgruppen formulierten Ziele bilden die strategische Basis der künftigen hessischen Energiepolitik. Wie diese Ziele erreicht werden sollen, ist im Umsetzungskonzept dargestellt (siehe Downloadbereich), das Umweltministerin Puttrich am 24. Januar 2012 vorgestellt hat.

Ein solch ausführliches Programm, das einen langen Weg beschreibt und viele Akteure beteiligt, unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung. Damit die notwendigen Justierungen stattfinden und alle Aktivitäten auf ihren Nutzen und ihre Effizienz überprüft werden, wird in Hessen eine Monitoringstelle eingerichtet.

Nicht zuletzt erfordern die geplanten Aktionen bei allen Beteiligten ein hohes Problembewusstsein, fundiertes Wissen, persönliche Handlungsbereitschaft und die Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen und Schritte. Umweltministerin Puttrich hat am 6. Februar 2012 eine Informations- und Akzeptanzkampagne gestartet, mit der sie bei Bürgerinnen und Bürgern, Medien und Entscheidungsträgern in Städten und Gemeinden werben möchte: Die Kampagne soll den Bürgerinnen und Bürgern die einzelnen Schritte zum Umbau der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien vermitteln.
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Hessischer Energiegipfel - Umsetzungskonzept der Hessischen Landesregierung

Titelseite Umsetzungskonzept
Die Hessische Landesregierung ordnet ihre Energiepolitik in den Kontext der internationalen, europäischen und nationalen Ziele und bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen ein. Ihr ist bewusst, dass die Umsetzung der gesetzten Ziele eine kontinuierliche und intensive Arbeit in den kommenden 40 Jahren erfordert. (PDF-Dokument 4,4 MB)